Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten im HANDELSRECHT
und vertreten (eine Auswahl unserer Leistungen) umfassend – in allen Fragen:
des Kaufs und Verkaufs von Handelsgeschäften,
des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts,
des Firmenrechts,
der Prokura und Handlungsvollmachten,
von Vertragsstrafenregelungen,
der Erstellung von Verträgen, wie Werk- und Werklieferverträgen, Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, Liefer- und Sukzessivlieferverträgen, Dienstleistungsverträgen, sowie Beratungs- und Produktionsverträgen,
der Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
sowie im GESELLSCHAFTSRECHT in allen Fragen:
des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften,
der Gründung von Unternehmen durch Wahl der richtigen Gesellschaftsform auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten,
der individuellen Ausgestaltung von Gesellschaftsstrukturen und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie Geschäftsführer- / Vorstandsverträgen,
der Gesellschaftsgründung und Umstrukturierungen,
des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen (share/asset deal),
der Umwandlung von Gesellschaften durch Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel,
der Unternehmensnachfolge, so auch dem Generationswechsel in Familiengesellschaften,
der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen,
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse,
der Vermeidung einer Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen Führungskräften.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche.