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Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Hierbei beschränken wir unsere Tätigkeit nicht auf das eine oder andere Lager, auch um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Motivation des Vertragspartners zu erahnen und zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von großem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Wir übernehmen die Vertretung vor allen Arbeitsgerichten in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin sowie vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesarbeitsgericht.
Die Komplexität des Arbeitsrechts und seiner Nebengebiete nimmt ständig zu. Die ohne fachanwaltliche Beratung ausgesprochene Arbeitgeberkündigung ist häufig angreifbar und unwirksam; die Arbeitnehmerseite wiederum versäumt oft aus Unkenntnis, die eigene Position abzusichern oder im Konfliktfall alle Rechte außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Unsere Leistungen innerhalb der Haupt- und Nebengebiete des Arbeitsrechts sind:
- Durchsetzung sämtlicher Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Vergütung, Urlaubsabgeltung, Überstunden/Mehrarbeit, Schadensersatz usw.)
- außergerichtliche Beratung bei der Vorbereitung arbeitgeberseitiger Maßnahmen, insbesondere von Umstrukturierungen, Umsetzungen und betriebsbedingten Kündigungsmaßnahmen
- Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Bezüge
- Kündigungsschutzprozesse aus betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Gründen
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
- Tätigkeit als „externe Rechtsabteilung“ für Unternehmen
- Rechte und Pflichten besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Schwerbehinderung, Auszubildende)
- Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (AGG) und Mobbing