Expertenberatung zum fairen Preis – Wir wollen, dass Sie profitieren!

s
Ihnen droht die Kündigung?
s
Sie haben Ihre Kündigung erhalten?
s
Sie wollen kündigen?

Ist die Arbeitgeber­kündigung wirksam?

Die Komplexität des Arbeitsrechts und seiner Nebengebiete nimmt ständig zu. Die ohne fachan­altliche Beratung ausgesprochene Arbeitgeber­kündigung ist häufig angreifbar und unwirksam. Die Arbeitnehmer­seite wiederum versäumt oft aus Unkenntnis, die eigene Position abzusichern oder im Konfliktfall alle Rechte außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und holen das Beste für Sie heraus! Lassen Sie sich kompetent von den Experten in unserer Fach­anwalts­kanzlei für Arbeitsrecht beraten!

Unsere 2001 gegründete Rechtsanwaltskanzlei DR. TRIPKE | REHMANN ist mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht auf maximale Kompetenz für Ihre Beratung spezialisiert.

Persönlich

Bei uns sprechen Sie mit einem Fachanwalt, der Ihre Ansprüche prüft und individuelle Strategien empfiehlt!

Fundiert

Als Rechts- und Fachanwälte seit über 20 Jahren am Markt!

Fair

Sie erhalten die volle Expertenberatung und wir „deckeln“ unser Erstberatungshonorar auf 1 Netto-Tagesgehalt Ihres Monatseinkommens!*

*Beispiel­rechnung

$
Sie haben ein Arbeitnehmerbrutto von 2.400,00€ im Monat
$
Der Monat hat im Durchschnitt 20 Arbeitstage
$
Unser Beratungshonorar beläuft sich somit auf 120,00€
$
Sie rechnen Ihr Bruttomonatsentgelt durch 20 Arbeitstage. Fair?

Dr. Daniel Tripke und Thomas Rehmann

Rechtsanwälte | Fachanwälte – Ihre regionalen Spezialisten

In allen Fragen rund um das Arbeitsrecht sind die Partneranwälte Daniel Tripke und Thomas Rehmann die gefragten Ansprechpartner. Obwohl sich das Arbeitsrecht aus unzähligen Quellen speist, hat es doch an vielen Stellen erheblichen Spielraum. Diese Möglichkeiten geben den Ausschlag, in welches Verhältnis sich ein Unternehmen zu seinen Angestellten setzt.

Dr. Daniel Tripke und Thomas Rehmann kennen aus langer Praxis die betriebliche Realität – aber auch die der Gerichte, der Sachbearbeiter und der Einigungsstellen. Beide legen viel Wert auf die Sozialverträglichkeit ihrer Arbeit und verhandeln Ihre Anliegen mit dem Betriebsrat, vor Gericht oder auch dem Landesamt für Arbeitsschutz.

Rechtsanwalt Herr Dr. Daniel Tripke
Rechtsanwalt Herr Rehmann

Rufen Sie uns unter 03981 253980 an
und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Oder Sie nutzen jetzt unseren Rückrufservice via Formular:

    Gewünschtes Zeitfenster für den Rückruf

    Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück!

    Bitte bestätigen Sie uns mit einem Klick in das Kästchen, dass Sie folgenden Hinweis gelesen haben, bevor Sie das Formular absenden: