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Ist die Arbeitgeberkündigung wirksam?
Die Komplexität des Arbeitsrechts und seiner Nebengebiete nimmt ständig zu. Die ohne fachanaltliche Beratung ausgesprochene Arbeitgeberkündigung ist häufig angreifbar und unwirksam. Die Arbeitnehmerseite wiederum versäumt oft aus Unkenntnis, die eigene Position abzusichern oder im Konfliktfall alle Rechte außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und holen das Beste für Sie heraus! Lassen Sie sich kompetent von den Experten in unserer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht beraten!
Unsere 2001 gegründete Rechtsanwaltskanzlei DR. TRIPKE | REHMANN ist mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht auf maximale Kompetenz für Ihre Beratung spezialisiert.
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Als Rechts- und Fachanwälte seit über 20 Jahren am Markt!
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Dr. Daniel Tripke und Thomas Rehmann
Rechtsanwälte | Fachanwälte – Ihre regionalen Spezialisten
In allen Fragen rund um das Arbeitsrecht sind die Partneranwälte Daniel Tripke und Thomas Rehmann die gefragten Ansprechpartner. Obwohl sich das Arbeitsrecht aus unzähligen Quellen speist, hat es doch an vielen Stellen erheblichen Spielraum. Diese Möglichkeiten geben den Ausschlag, in welches Verhältnis sich ein Unternehmen zu seinen Angestellten setzt.
Dr. Daniel Tripke und Thomas Rehmann kennen aus langer Praxis die betriebliche Realität – aber auch die der Gerichte, der Sachbearbeiter und der Einigungsstellen. Beide legen viel Wert auf die Sozialverträglichkeit ihrer Arbeit und verhandeln Ihre Anliegen mit dem Betriebsrat, vor Gericht oder auch dem Landesamt für Arbeitsschutz.
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